Einleitung

Sehr geehrter Leser,
lassen Sie mich mit den Worten beginnen, die all in unseren guten Taten vorangestellt sein sollen:
Im Namen Allahs, den Erbamers, des Barmherzigen!
Der Tod ist eine Tatsache. Eine absolute Wahrheit des Lebens. Niemand kann ihm entgehen. Ust es doch so, wie der Koran es uns in einem seiner Verse lehrt: „Ein jeder wird den tod erleiden.(…) Und zu Uns kehrt ihr zurück. „ Jeder Mensch, der das Licht der Welt erblickt, wird nach Vollendung der ihm geschenkten Tage seinen letzten weg antreten.
Die Reise in die Ewigkeit

Wie jedes Lebewesen wird auch der Mensch irgendwann sterben und sich auf die Reise in die Ewigkeit begeben. Genauso wie im diesseitigen Leben bedarf der Mensch auch auf dieser Reise bestimmter Dinge, ganz vorab, seines Glaubens und seiner frommen Werke. Aber auch die Angehörigen haben dem Verstorbenen gegenüber eine Reihe von Verpflichtungen.
Was nach dem Eintritt des Todes zu tun ist

Dringlichste Aufgaben:
Nach Eintritt des Totes sind der Pass und der Personalausweis des Verstorbenen, bei Verheirateten die Heiratskunde und bei in Deutschland geborenen Personen die Geburtsurkunde zu beschaffen.
Die rituelle Totenwaschung

Im Islam ist die rituelle Totenwaschung eine religiöse Pflicht, die von den Hinterbliebenen erfüllt werden muss. Hat einer aus dem Kreise der Verantwortlichen diese Pflicht erfüllt, sind die anderen Mitglieder der Gemeinschaft nicht mehr verantwortlich. Wer jedoch weiß, dass niemand anders diese Pflicht erfüllt hat, und sie dann selbst nicht übernimmt, begeht eine Sünde. Die Totenwaschung ist deshalb von großer Bedeutung. Vorgeschrieben ist eine einmalige Waschung von Kopf bis Fuß, der dreimalige Vollzug der Waschung entspricht der Überlieferung.
Die Grablegung

Die Vorbereitung des Grabes:
Die Grabstätte ist so tief auszuheben, dass ein Austreten von Verwesungsgeruch ausgeschlossen ist und verhindert wird, dass aasfressende Tiere sich am Grab zu schaffen machen. Liegt doch der Sinn der religiösen Pflicht zur Bestattung darin, die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren, indem man verhindert, dass sich Verwesungsgeruch breit macht.
Die Einhüllung in das Totengewand

Auch die Einhüllung in das Totengewand ist im Islam eine religiöse Pflicht. Hat jemand diese Pflicht erfüllt, entfällt diese für die anderen Verantwortlichen. Der Verstorbene ist mindestens so weit ist ein Leichentuch einzuhüllen, dass dieses seinen Körper vollständig umschließt dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Ein gutes Leichentuch besteht aus weißem Stoff, es muss weder ausgesprochen einfach noch besonders teuer sein, sondern sollte in seiner Ausstattung den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen entsprechen.
Das Totengebet

Das Totengebet besteht aus der Bekundung der Absicht, nun einen Dienst an Gott verrichten zu wollen, und vier Gebetsabschnitten, die jeweils mit dem Aussprechen der Formel „Gott ist erhaben!“ (Allahu ebker!) eingeleitet und schließlich mit einem „Allahu ekber“ beendet werden. Die innerliche Besinnung auf die Absicht geschieht lautlos mit dem Herzen, kann der Überlieferung nach aber auch laut ausgesprochen werden. Die kürzeste Form der Absichtsbekundung geschieht mit den Worten: „Herr, ich beabsichtige diese Pflicht zu erfüllen und habe mich zum Gottesdienst nach Mekka gewandt.“ Danach bekunden die Anwesenden, dass die sich beim Gebet nach dem Vorbeter richten werden.












