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Die Grablegung

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Die Vorbereitung des Grabes:

Die Grabstätte ist so tief auszuheben, dass ein Austreten von Verwesungsgeruch ausgeschlossen ist und verhindert wird, dass aasfressende Tiere sich am Grab zu schaffen machen. Liegt doch der Sinn der religiösen Pflicht zur Bestattung darin, die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren, indem man verhindert, dass sich Verwesungsgeruch breit macht.

 

Das Grab soll in seiner Tiefe die Brusthöhe eine mittelgroßen Menschen erreichen und so lang so breit ausgehoben werden, dass due sterblichen Überreste darin gut Platz haben. Es sollte so vorbereitet werden, dass der Verstorbene darin mit seiner rechten Seite nach Mekka zeigend nach Mekka zur letzten Ruhe gebettet werden kann. Man schachtet es lieber möglichst tief aus, und zwar in der Länge etwas mehr als in der Größe eines Menschen. Nach dem Ausschachten wird innerhalb des Grabes auf der nach Mekka zeigenden Seite eine Totengrube, die als „lahd“ bezeichnet wird, ausgehoben, in der der Verstorbene zu liegen kommt. Das Ausheben dieser Grube entspricht der Überlieferung und man kann auch auf diese verzichten, wenn die Bodenverhältnisse des Ausheben einer solchen Grube nicht erlauben. Die Totengrube hat die Form eines Flussbettes, in das der Tote gebettet wird. Es wird darin mit dem Gesicht nach Mekka auf seine rechte Seite gelegt, danach wird die Totengrube mit einem Dach aus Brettern, Zweigen oder Ziegeln bedeckt. Zum Schluss wird das Grab mit der ausgehobenen Erde verfüllt und geschlossen.

Bestattungen dürfen auf fremden Grundstücken nur vorgenommen werden, wenn das Einverständnis des Grundstückbesitzers eingeholt worden ist.

Nach den einführenden Bemerkungen zur Gestaltung des Grabens nun einige detaillierte Informationen zur eigentlichen Bestattung:

Man legt den Verstorbenen auf die nach Mekka weisende Seite neben das Grab. Von dort aus wird der Verstorbene ins Grab gehoben. Der Verstorbene wird mit den Füßen voran herabgesenkt, bis seine Füße die Totengrube erreicht haben.

Dabei spricht man die Worte:“Bismillah ve alá Milleti Reúlillah“. Nachdem der Verstorbene auf seine rechte Seite in die Totengrube gelegt worden ist, werden die Bänder seines Totengewandes gelöst. Dann wird das Dach über dem Verstorbenen errichtet. Nach dessen Fertigstellung beginnen die Außenstehenden mit Hilfe der Personen im Grab, die Grabstätte vorsichtig mit der ausgehobenen Erde zu verfüllen. Dabei wird es als unstatthaft angesehen, das Grab neben der ausgeschachteten mit weiterer Erde aufzufüllen. Es gilt als gute Tat, wenn die am Grab stehenden je drei Schaufeln Erde auf das Grab werfen. In besonders feuchten oder sandigen Gebieten ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Verstorbene im Sarg bestattet wird.

 

Bei der Bestattung von Frauen ist es schicklicher, wenn die Grablegung von den nächsten Angehörigen vollbracht wird. Sind keine nahen Verwandten anwesend, kann diese auch von betrachtet wird, in der Nacht zu Bestatten, ist es besser, Bestattungen am Tage zu vollziehen. Eigentlich ist es gute Sitte, einen Menschen an seinem Sterbeort zu beerdigen. Jedoch ist bei einer Überführung in einem geruchsdichten Sarg auch nichts gegen eine Bestattung in einem anderen Land einzuwenden. Die Erde wird über dem Grab ein zwei Handbreit angehäufelt, rechteckige Einfassungen der Gräber sind jedoch zu unterlassen. Es ist statthaft, Name und Datum auf dem Grabstein zu vermerken, damit das Grab nicht mit der Zeit unkenntlich wird. In Situationen, in denen es aus Zeit- oder Platzgründen unabwendbar erscheint, kann man mehrere Verstorbene im gleichen Grab nebeneinander bestatten. Dabei sind die Totengruben mit Erdwällen voneinander abzutrennen. Gegen Umbettungen ist nichts einzuwenden, wenn diese z.B. aufgrund von Kanal- oder Straßenbauarbeiten erzwungen sind. In Fällen, in denen der Verstorbene zum Beispiel mit dem Kopf und Fußende oder auf seiner linken Körperseite liegend bestattet worden ist, ist eine Graböffnung und Umbettung zum Zwecke der Korrektur jedoch nicht gestattet.

Es ist ein guter Brauch, nach Abschluss der Bestattung am Kopfende des Grabes aus dem Koran zu rezitieren und für den Verstorbenen zu beten. Und es ist statthaft, nach der Verwesung eines Verstorbenen an gleicher Stelle jemand anderen zu beerdigen.

Es ist verboten, sich auf Gräben niederzusetzen, darauf zu schlafen, sie zu beschädigen oder gar seine Notdurft darauf zu verrichten.

Das Totengebet sollte nicht allein aus dem Grund auf einen Zeitpunkt nach dem Freitagsgebet verschoben werden, dass möglichst viele Gemeindemitglieder an ihm teilnehmen. Eine Verschiebung hinter das Freitagsgebet ist jedoch statthaft, wenn Mitglieder der Trauergemeinde befürchten, dass sie das Freitagsgebet wegen der Beerdigung versäumen müssen.

Wenn der Verstorbene in einen Sarg gebettet worden ist, wird dieser von vier Personen, die ihn jeweils auf einer Seite anfassen, getragen. Das Tragen eines Sarges gilt als Gottesdienst. Dem Sarg eines Gläubigen zu folgen, der aufgrund seiner Güte bekannt war, ist eine frommere Handlung als jede andere freiwillige oder rituell vorgeschriebenen gute Tat. Nichts einzuwenden gibt es gegen den Transport eines Sarges auf einem Fahrzeug, dennoch ist es besser, wenn dieser getragen wird. Es ziemt sich eher hinter als vor dem Sarg herzulaufen. Und es schickt sich nicht, im Gefolge des Sarges lautes Wehklagen anzustimmen, aus Verzweiflung zu kreischen oder Kerzen und Fackeln anzuzünden. Seinen Tränen still freien Lauf zu lassen, ist durchaus statthaft. Weder redet man im Gefolge eines Sarges ohne Grund, noch rezitiert man laut religiöse Formeln oder den Koran, sondern man übt sich in Besinnung über den Tod und das Jenseits.

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Mehmet Balcok

Mehmet Rüştü Balçok ist mittlerweile als Geschäftsführer schon 10 Jahre in der Firma tätig.

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